An der Christlichen Bildungsstätte des freikirchlichen Bundes der Gemeinde Gottes (fbgg.de) werden verschiedene Formen des Studiums oder der Teilnahme im Studienbereich angeboten. Die entsprechenden Gebühren richten sich nach den Kategorien:
Studierende an der CBF im:
- Vollzeitstudium (intern): 270€ pro Monat
- Vollzeitstudium (extern): 112€ pro Monat
- Teilzeitstudium (intern): 168€ pro Monat
- Teilzeitstudium (extern): 57€ pro Monat
- Vorstudium (intern, ohne ausreichende Deutschkenntnisse): 155€ pro Monat
- Vorstudium (extern, ohne ausreichende Deutschkenntnisse): 85€ pro Monat
Gastschüler an der CBF im:
- Teilzeitbereich (permanent): 25€ pro Monat
- Teilzeitbereich (periodisch): nach Absprache
Im Internatsbereich stehen in der Regel Einzelzimmer zur Verfügung. Ehepartner erhalten ein Appartement.
Für alle Teilnahmeformen gelten verbindliche Regelungen über Verpflichtungen und Berechtigungen, die von der Bibelschulleitung überwacht und gegebenenfalls individuell angepasst werden.
Ein Überblick:
Vollzeitstudium (intern) = Studierende mit Internatsunterbringung
Schulgeld: 270,- € für alle Monate der Studienzeit (als Studien- und Internatskosten)
Präsenzpflicht an allen Unterrichtseinheiten (Intensivkurse, Seminare für das Semester)
Fehlen nur bei dringenden persönlichen Angelegenheiten (nachgewiesene Erkrankung, verbindliche Arbeitsstelle)
Sonstige berechtigte Fehlzeiten sind angemessen zeitnah der Bibelschulleitung oder dem Fachlehrer anzugeben (besondere Feierlichkeiten oder dringende Termine)
Teilnahme an allen zusätzlichen Einsätzen und Aktivitäten (Gemeindeeinsätze und Studienreisen, wenn nicht anders entschieden)
Mitarbeit bei den praktischen Diensten (gemäß der Arbeitspläne und im Rahmen der Fähigkeiten)
Berechtigung zum Erwerb eines international anerkannten Studienabschlusses (nach Prüfung und Einstufung durch das Martin Bucer Seminar)
Ausstellung eines Schülerausweises (jährlich neue Aushändigung)
Anrecht auf Studienbescheinigungen (für Kindergeldzahlungen oder anderes)
Vollzeitstudium (extern) = Studierende ohne Internatsunterbringung
Schulgeld: 112,- € für alle Monate der Studienzeit (nur Studienkosten)
Essensteilnahmen an der Schule werden extra berechnet (entsprechend den aktuellen Vorgaben, außer in den offiziellen Arbeitszeiten)
Präsenzpflicht an allen Unterrichtseinheiten (Intensivkurse, Seminare für das Semester)
Fehlen nur bei dringenden persönlichen Angelegenheiten (nachgewiesene Erkrankung, verbindliche Arbeitsstelle)
Sonstige berechtigte Fehlzeiten sind angemessen zeitnah der Bibelschulleitung oder dem Fachlehrer anzugeben (besondere Feierlichkeiten oder dringende Termine)
Teilnahme an allen zusätzlichen Einsätzen und Aktivitäten (Gemeindeeinsätze und Studienreisen, wenn nicht anders entschieden)
Mitarbeit bei den praktischen Diensten (gemäß der Arbeitspläne und im Rahmen der Fähigkeiten)
Berechtigung zum Erwerb eines international anerkannten Studienabschlusses (nach Prüfung und Einstufung durch das Martin Bucer Seminar)
Ausstellung eines Schülerausweises (jährlich neue Aushändigung)
Anrecht auf Studienbescheinigungen (für Kindergeldzahlungen oder anderes)
Teilzeitstudium (intern) = Studierende mit Internatsunterbringung
Schulgeld: 168,- € für alle Monate der Studienzeit (als Studien- und Internatskosten)
Keine Präsenzpflicht in allen Unterrichtseinheiten (aber dort, wo eine Benotung erfolgen soll)
Teilnahme an allen zusätzlichen Einsätzen und Aktivitäten ist erwünscht (Teilnahme an kostenintensive Studienreise nur als Sonderregelung)
Mitarbeit bei den praktischen Diensten (gemäß der Arbeitspläne und im Rahmen der Fähigkeiten)
Keine Berechtigung zum Erwerb eines international anerkannten Studienabschlusses (ohne Einstufung durch das Martin Bucer Seminar)
Ausstellung eines Schülerausweises (jährlich neue Aushändigung)
Anrecht auf Studienbescheinigungen (für Kindergeldzahlungen oder anderes)
Teilzeitstudium (extern) = Studierende ohne Internatsunterbringung
Schulgeld 57,- € für alle Monate der Studienzeit (als Studien- und Internatskosten)
Essensteilnahmen an der Schule werden extra berechnet (entsprechend den aktuellen Vorgaben)
Keine Präsenzpflicht in allen Unterrichtseinheiten (aber dort, wo eine Benotung erfolgen soll)
Teilnahme an allen zusätzlichen Einsätzen und Aktivitäten ist erwünscht (Teilnahme an kostenintensive Studienreise nur als Sonderregelung)
Keine Mitarbeitspflicht bei den praktischen Diensten (freiwillige Leistungen sind aber erwünscht)
Keine Berechtigung zum Erwerb eines international anerkannten Studienabschlusses (ohne Einstufung durch das Martin Bucer Seminar)
Ausstellung eines Schülerausweises (jährlich neue Aushändigung)
Anrecht auf Studienbescheinigungen (für Kindergeldzahlungen oder anderes)
Vorstudium (intern) = Studierende ohne ausreichende Deutschkenntnisse mit Internatsunterbringung
Schulgeld: 155,- € für alle Monate des ersten Semesters (zusätzlich die Zahlung der Krankenversicherung für Ausländer)
Reduzierte Präsenzpflicht in den Unterrichtseinheiten (neben dem Deutschunterricht und in Absprache mit den Fachlehrern)
Sonstiges Fehlen nur bei dringenden persönlichen Angelegenheiten (nachgewiesene Erkrankung, verbindliche Arbeitsstelle)
Weitere berechtigte Fehlzeiten sind angemessen zeitnah der Bibelschulleitung oder dem Fachlehrer anzugeben (besondere Feierlichkeiten oder dringende Termine)
Teilnahme an allen zusätzlichen Einsätzen und Aktivitäten (Gemeindeeinsätze und Studienreisen, wenn nicht anders entschieden)
Mitarbeit bei den praktischen Diensten (gemäß der Arbeitspläne und im Rahmen der Fähigkeiten)
Berechtigung zum Erwerb eines international anerkannten Studienabschlusses (nach Beginn des Vollstudiums sowie der Prüfung und Einstufung durch das Martin Bucer Seminar)
Ausstellung eines Schülerausweises (jährlich neue Aushändigung)
Anrecht auf Studienbescheinigungen (für erlaubte Studententätigkeiten)
Vorstudium (extern) = Studierende ohne ausreichende Deutschkenntnisse ohne Internatsunterbringung
Schulgeld: 85,- € für alle Monate des ersten Semesters (zusätzlich die Zahlung der Krankenversicherung für Ausländer)
Essensteilnahmen an der Schule werden extra berechnet (entsprechend den aktuellen Vorgaben)
Reduzierte Präsenzpflicht in den Unterrichtseinheiten (neben dem Deutschunterricht und in Absprache mit den Fachlehrern)
Sonstiges Fehlen nur bei dringenden persönlichen Angelegenheiten (nachgewiesene Erkrankung, verbindliche Arbeitsstelle)
Weitere berechtigte Fehlzeiten sind angemessen zeitnah der Bibelschulleitung oder dem Fachlehrer anzugeben (besondere Feierlichkeiten oder dringende Termine)
Teilnahme an allen zusätzlichen Einsätzen und Aktivitäten (Gemeindeeinsätze und Studienreisen, wenn nicht anders entschieden)
Keine Mitarbeit bei den praktischen Diensten (freiwillige Leistungen sind aber erwünscht)
Berechtigung zum Erwerb eines international anerkannten Studienabschlusses (nach Beginn Ausstellung eines Schülerausweises (jährlich neue Aushändigung)
Anrecht auf Studienbescheinigungen (für erlaubte Studententätigkeiten)
des Vollstudiums sowie der Prüfung und Einstufung durch das Martin Bucer Seminar)
Gastschüler im Teilzeitbereich (permanent) = Unregelmäßig Anwesende in den Unterrichtseinheiten während der Semesterzeiten
Schulgeld: 25,- € für alle Monate eines Semesters (oder eine entsprechende Spendenzahlung)
Keine weiteren Vorgaben neben der Einhaltung von individuellen Abmachungen mit der Schulleitung
Einladung zu allen Aktivitäten und Festlichkeiten im Rahmen des laufenden Schulbetriebes
Gastschüler im Kurzzeitbereich (periodisch) = Anwesende während der Unterrichtseinheiten für bestimmte Tage in den Semesterzeiten
Teilnahmegebühren für Unterricht, Übernachtung und Essensteilnahme (nach der aktuellen Kostenaufstellung)
Keine weiteren Vorgaben neben der Einhaltung von individuellen Abmachungen mit der Schulleitung
Falls die Schulgeldzahlungen nicht zeitnah erfolgen/erfolgen können, ist mit der Schulleitung ein verbindlicher Zahlungsvertrag abzuschließen.
Stand März 2008